Zivilklausel ist kein Schutz für Wissenschaftsfreiheit – sie ist ein Eingriff in sie
LHG Schleswig-Holstein und Kiel kritisieren Forderung nach Zivilklausel an der CAU scharf
Gemeinsame Pressemitteilung der Liberalen Hochschulgruppe Schleswig-Holstein und Kiel
Die Debatte um die Einführung einer Zivilklausel an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel nimmt an Schärfe zu. Das Studierendenparlament fordert, Forschung, Studium und Lehre verbindlich auf „zivile und friedliche Zwecke“ zu verpflichten und Kooperationen mit militärischen Akteuren und Rüstungskonzernen auszuschließen.
Die Liberale Hochschulgruppe Schleswig-Holstein hält diesen Ansatz für den falschen Weg.
„Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht, dass die Politik entscheidet, welche Forschung erlaubt ist. Eine Universität ist kein Ort für politische Denkverbote. Wer Forschung auf einen vorher definierten ‚zivilen‘ Zweck festlegt, beschränkt gerade die Freiheit, die er eigentlich schützen will“, erklärt Leon Neugebauer, Landesvorsitzender der LHG SH und stv. Vorsitzender in Kiel.
Forschung lässt sich nicht immer eindeutig in „zivil“ und „militärisch“ aufteilen. Erkenntnisse aus Physik, Medizin, Informatik oder Materialwissenschaften können unterschiedlich genutzt werden. Eine pauschale Zivilklausel schafft deshalb nicht mehr Freiheit, sondern neue Abgrenzungs- und Kontrollfragen: Wer entscheidet künftig, was noch „zivil“ ist?
Gerade die Universität müsse ein Ort sein, an dem auch kontroverse und sicherheitsrelevante Fragen wissenschaftlich untersucht werden können. Der offene Brief selbst verweist darauf, dass bereits mehr als 70 Hochschulen Zivilklauseln in ihre Satzungen aufgenommen haben. Das allein sei jedoch kein Argument dafür, dass eine solche Regelung auch an der CAU sinnvoll oder mit einer möglichst weitgehenden Forschungsfreiheit vereinbar sei.
„Wir brauchen keine Universität, die Forschung politisch vorsortiert. Wir brauchen eine Universität, die ihren Wissenschaftlern vertraut, Drittmittel transparent macht und Interessenkonflikte offenlegt. Wissenschaftsfreiheit gilt auch dann, wenn Forschungsergebnisse politisch unbequem sind.“, so Neugebauer.
Die LHG Schleswig-Holstein und die LHG Kiel fordern deshalb statt einer pauschalen Zivilklausel Transparenz bei Drittmitteln, klare Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten und eine offene Debatte über ethische Verantwortung in der Forschung.
Denn: Freiheit der Wissenschaft heißt auch Freiheit von politischen Zweckvorgaben.
